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Laut dem Bundesverfassungsgericht ist „All Cops are Bastards“ keine Beleidigung, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit, solange man es nicht auf eine begrenzte Gruppe bezieht.

Laut dem Bundesverfassungsgericht ist „All Cops are Bastards“ keine Beleidigung, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit, solange man es nicht auf eine begrenzte Gruppe bezieht. - Inspirierendes Zitat mit Bild

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