Eine Firma hat mir <br />
ca 10 € geschuldet und sich <br />
geweigert, zu zahlen. <br />
<br />
Ich: drohe mit Klage – <br />
der Mitarbeiter am Telefon lacht. <br />
<br />
Ich: reiche Klage ein. <br />
<br />
Die Firma darf jetzt neben den <br />
10 € auch Gerichtskosten zahlen.

Kommentare

Es mag nur 10 Euro sein, aber hier geht es mehr ums Prinzip. Berechtigte Klage, würde gerne jetzt das Gesicht des Telefonmitarbeiters sehen 😀

Ich würde extra nochmal anrufen und nach ihm bitten und sagen, na wer lacht jetzt. 😀😀

Ja jedes Gericht verhandelt wegen 10 Euro….

Bastian Lerche Dem Gericht wird nichts anderes übrigbleiben - es gibt ja keinen Mindestbetrag, und "niederschlagen wegen Geringfügigkeit" oder "Verfahren einstellen" gibt es nur im Strafrecht.

Krasser Typ. Ironie off.

Pure German energy.

Vor der Klage ist im Regelfall der Erlass eines Mahnbescheids erforderlich. Erst wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird, geht's ins Klageverfahren. Ansonsten: Geile Person! Das wäre mir auch ein Meme wert. ;)

Und die Zinsen?

Wer's glaubt.

Haste toll gemacht

Eine aufwandentschädigung hätte ich auch geltend gemacht.

Wers glaubt....wie hoch soll denn da der Streitwert sein? 😆

Alles nur geträumt?

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